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Reinigung / Entsorgung / Verwertung
Die Entleerung und Reinigung der Abscheideranlage wird mit Saug- und Druckfahrzeugen mit GGVS Zulassung durchgeführt. Diese Fahrzeuge ermöglichen uns die Abscheideranlage gründlich zu reinigen und anschließend die Inhaltsstoffe einer geeigneten Entsorgung / Verwertung zuzuführen.
Empfehlung für die Betreiber von Abscheideranlagen zur Gewährleistung eines störungsfreien und gesetzeskonformen Abscheiderbetriebes:
- Ständige Überwachung und regelmäßige Kontrollmessungen durchführen
- Schichtdickenmessung (Öl- und Schlammschicht)
- Abwasseranalysen (pH - Wert, Temperatur, KW - Wert)
- Funktionsprüfung (Schwimmer, Melde und Warnanlagen)
- Regelmäßige Entleerungen und Wartungen der Anlage durchführen lassen, in jedem Fall muss eine Entleerung erfolgen wenn beim Ölabscheider 80 % und beim Schlammfang 50 % der Speichermenge erreicht ist
- Alle Tätigkeiten müssen im Betriebstagebuch vermerkt werden
Die gesetzlichen Vorgaben der Öl-Benzinabscheiderentsorgung sind der neuen EU-Norm EN 858-Teil 1 und 2 in Verbindung mit der neuen deutschen Restnorm EDIN 1999 zu entnehmen, im Teil 100 sind die abgeschiedenen Leichtflüssigkeit und der Schlamm nach Bedarf, d.h. ab einer bestimmten Füllhöhe im Leichtflüssigkeitsabscheider bzw. Schlammfang zu entnehmen.
Als Entsorgungsbetrieb und Fachbetrieb nach § 19 I WHG für alle Gefährdungsklassen und Gefährdungsstufen nach WHG bieten wir Ihnen größtmögliche Sicherheit im Umgang mit Ihren Abfallstoffen.