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(Ein zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb erfüllt die Qualitätsmaßstäbe gemäß § 52 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetze): mit der Einführung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW/AbfG) hat der Gesetzgeber für Entsorgungsfachbetriebe die Möglichkeit der Qualifizierung geschaffen. Die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV) gibt hierzu den Rahmen vor. Die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Regelungen sowie der Nachweis der transparenten Betriebsabläufe und Zuverlässigkeit sind Voraussetzungen für das Zertifikat. Die Einhaltung der Anforderungen wird jährlich durch einen externen Sachverständigen überprüft. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig geschult und in die Verantwortung einbezogen und bieten damit qualitativ hochwertige Dienstleistungen an.

Wir führen folgende abfallwirtschaftliche Tätigkeiten durch:

  • Besonders überwachungsbedürftige Abfälle
  • Überwachungsbedürftige Abfälle
  • Nicht überwachungsbedürftige Abfälle
  • Einsammlung
  • Beförderung
  • Behandeln
  • Vermitteln

Insbesondere das Betriebstagebuch sowie Aufbau- und Ablaufregelungen ermöglichen eine rationelle Abwicklung und die Kontrolle von Arbeitsabläufen. Dadurch gewährleisten wir einen lückenlosen Nachweis über die von unserem Unternehmen eingesammelten, beförderten, gelagerten und entsorgte Abfälle. 

Unsere Firma verfügt über umfangreichen Versicherungsschutz, 
der im Rahmen einer Risikoanalyse zusammen mit unserem Versicherer erstellt wurde:

  • Betriebs-Haftpflichtversicherung / Umwelt-Haftpflichtversicherung
  • Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung
  • Kfz-Haftpflichtversicherung

Die für die abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten unseres Unternehmens relevanten behördlichen Genehmigungen liegen vor. Unsere Zertifizierung zur EfbV gewährleistet die unternehmerische und ordnungsmäßige Transparenz.

Unser Unternehmen erfüllt die Vorschriften des Gefahrgutrechts, 
die dem Schutz von Mensch und Umwelt vor gefährlichen Stoffen dienen soll:

  • Ermittlung der Gefahrstoffe / gefährlichen Abfälle im Unternehmen und Erstellung eines Gefahrenstoffkatasters nch 16 GefStoffV und TRGS 201
  • Jährliche Sicherheitsbelehrungen
  • Erstellung von Betriebsanweisungen nach § 14 GefStoffV und TRGS 555; Aushang dieser BA an den relevanten Arbeitsplätzen; Schulungen der betroffenen Mitarbeiter im Umgang mit Gefahrenstoffen

Die Marktsituation in der Entsorgungsbranche ist durch einen hohen Preisdruck, ein Überangebot und den verstärkten Marktzutritt kommunaler Entsorgungsunternehmen gekennzeichnet. Die Entscheidung zur Efb-Zertifizierung gibt uns die Voraussetzung, sich auf dem Markt zu behaupten und zugleich eine Anhebung des Entsorgungsstandards durch Qualitätssteigerung an Organisation, Ausstattung und Service zu gewährleisten.